Volksbank Hochrhein Förderprogramm

Förderung für Vereine beantragen

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Vereinsdaten


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Geben Sie hier Ihren Vereinsnamen ein.


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Geben Sie hier entweder die Straße und Hausnummer ein oder Ihr Postfach.


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Bitte geben Sie hier den Ort der offiziellen Anschrift Ihres Vereins an.


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Bitte geben Sie hier Ihre IBAN Ihres Girokontos (IBAN von einem Sparbuch wird nicht akzeptiert) bei der Volksbank Hochrhein an. Ihre IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder Ihrer Bankkarte.


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Bitte geben Sie hier den Namen einer für Ihren Verein vertretungsberechtigten Person (bspw. Vorstand) an.


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Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.


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Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie abends erreichen.


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Geben Sie hier eine gültige E-Mail Adresse ein.


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Wir fördern ausschließlich Vereine, deren Vereinszweck Sport, Gesang, Musik oder Heimat/Brauchtum ist. Für Kindergärten, Handels- und Gewerbevereine und Fördervereine von Schulen haben wir ein separates Antragsformular.

Ihre Förderung

Grundspende in Höhe von 100€


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Diese Information benötigen wir für organisatorische Zwecke.

Sonderspende Jubiläum


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Ihr Verein kann einmal im Jahr die Sonderspende "Jubiläum" beantragen.

Die Höhe der Sonderspende "Jubiläum" richtet sich nach dem Alter des Vereins. Sie müssen einen Nachweis einreichen.

Sonderspende Gewinnsparen

Anträge für die Sonderspende Gewinnsparen müssen bis zum 30. Juni bei uns eingegangen sein.

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Für außergewöhnliche Anschaffungen (z.B. Trikots, Instrumente) kann Ihr Verein die Sonderspende "Gewinnsparen" beantragen. Anträge müssen bis zum 30. Juni bei uns eingegangen sein. Die Anschaffung darf erst nach der Spendenauszahlung erfolgen. Gewinnsparmittel dürfen nur für Anschaffungen verwendet werden, die jeweils exakt benannt werden müssen. Die Sonderspende Gewinnsparen muss vorab vom Gewinnsparverein Baden-Württemberg e.V. geprüft und genehmigt werden. Die Spendenzusage erfolgt im September. Die Auszahlung der Sonderspende findet im Frühjahr des darauffolgenden Jahres statt.

Ja Nein

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Bitte beschreiben Sie hier Ihre geplante Anschaffung. Beachten Sie, dass die Anschaffung erst nach der Spendenzusage erfolgen darf. Die Sonderspende Gewinnsparen muss vorab vom Gewinnsparverein Baden-Württemberg e. V. geprüft und genehmigt werden. Danach erfolgt die Spendenzusage im September. Die Auszahlung der Sonderspende findet im Frühjahr des darauffolgenden Jahres statt.

Nachweise

Satzung

ja wird nachgereicht
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Reichen Sie bitte Ihre Satzung Ihres Vereins ein. Falls Sie dies noch nicht getan haben, können Sie Ihre Satzung auch in diesem Formular hochladen. Sie können die Satzung auch papierhaft nachreichen.


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Bitte laden Sie nur PDF-Dateien hoch. Maximale Größe: 2 MB

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Um eine Förderug zu erhalten muss Ihr Verein ein eingetragener Verein (e.V.) sein und zur Ausstellung vom Finanzamt anerkannter Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigungen) berechtigt.


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