Volksbank Hochrhein Förderprogramm

Förderung für Schulen beantragen

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Angaben zur Schule


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Geben Sie hier den Namen des Fördervereins der Schule ein. Ausgenommen sind Berufsschulen.


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Geben Sie hier entweder die Straße und Hausnummer ein oder Ihr Postfach.


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Bitte geben Sie hier die Postleitzahl und den Ort der offiziellen Anschrift Ihres Fördervereins an.


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Bitte geben Sie hier Ihre IBAN Ihres Girokontos (IBAN von einem Sparbuch wird nicht akzeptiert) bei der Volksbank Hochrhein an. Ihre IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder Ihrer Bankkarte.


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Bitte geben Sie hier den Namen einer für Ihre Einrichtung vertretungsberechtigten Person an.


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Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie tagsüber erreichen können.


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Bitte geben Sie eine Telefonnummer an, unter der wir Sie abends erreichen.


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Geben Sie hier eine gültige E-Mail Adresse ein.

Ihre Förderung

Grundspende in Höhe von 100€


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Diese Information benötigen wir für organisatorische Zwecke.

Sonderspende Jubiläum


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Ihre Schule kann einmal im Jahr eine Sonderspende "Jubiläum" beantragen.

Die Höhe der Sonderspende "Jubiläum" richtet sich nach dem Alter der Schule.

Anträge für die Sonderspende Gewinnsparen müssen bis zum 30. Juni bei uns eingegangen sein.

Sonderspende Gewinnsparen


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Für außergewöhnliche Anschaffungen kann Ihr Verein die Sonderspende "Gewinnsparen" beantragen. Anträge müssen bis zum 30. Juni bei uns eingegangen sein. Die Anschaffung darf erst nach der Spendenauszahlung erfolgen. Gewinnsparmittel dürfen nur für Anschaffungen verwendet werden, die jeweils exakt benannt werden müssen. Die Sonderspende Gewinnsparen muss vorab vom Gewinnsparverein Baden-Württemberg e.V. geprüft und genehmigt werden. Die Spendenzusage erfolgt im September. Die Auszahlung der Sonderspende findet im Frühjahr des darauffolgenden Jahres statt.


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Bitte beschreiben Sie hier Ihre geplante Anschaffung. Beachten Sie, dass die Anschaffung erst nach der Spendenzusage erfolgen darf. Die Sonderspende Gewinnsparen muss vorab vom Gewinnsparverein Baden-Württemberg e. V. geprüft und genehmigt werden. Danach erfolgt die Spendenzusage im September. Die Auszahlung der Sonderspende findet im Frühjahr des darauffolgenden Jahres statt.

Nachweise

ja wird nachgereicht
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Reichen Sie bitte Ihre Satzung Ihres Vereins ein. Falls Sie dies noch nicht getan haben, können Sie Ihre Satzung auch in diesem Formular hochladen. Sie können die Satzung auch papierhaft nachreichen.


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